Steuererklärung

Vor den Winterferien kommt die Steuererklärung 2011

Mit konstanter Regelmässigkeit wird allen Steuerpflichtigen im Laufe des Monats Januar die Steuererklärung inkl. einer ausführlichen Wegleitung zugestellt.

Beim Versuch, sich durch die vielen gleich aussehenden Formulare zu kämpfen, empfiehlt es sich, mit dem Ausfüllen der einzelnen Formulare zu beginnen. Erst am Schluss sollten Sie die Totale dieser einzelnen Formulare in das Hauptformular übertragen. Haben Sie in der Vergangenheit die Steuererklärung mittels elektronischer Erfassung ausgefüllt, so haben Sie nur einen reduzierten Formularsatz erhalten. In jedem Fall sollten Sie für sich eine Kopie zur Verfügung haben.

  • Direkt ins Hauptformular eingetragen werden können sämtliche Einkünfte aus unselbständiger und selbstständiger Tätigkeit, Unterhaltsbeiträge/Alimente, Taggelder und Renten (AHV, IV, PK). Dabei ist zu beachten, dass Renten der AHV/IV und Pensionskassenrenten (mit ganz wenigen Ausnahmen) zu 100% zu versteuern sind.
  • Im Wertschriftenverzeichnis sind sämtliche Wertschriften und Guthaben mit den entsprechenden Erträgen aufzuführen. !!! Neu sind Zinserträge über CHF 200 der Verrechnungssteuer unterworfen, bisher über CHF 50.
  • Einkünfte aus Liegenschaften gelten als Erträge und sind zu deklarieren. Als Einkünfte gelten der Eigengebrauch (Eigenmietwert), Vermietung, Pacht, etc.. Die Unterhalts- und Verwaltungskosten für die Liegenschaften können zum Teil in Abzug gebracht werden.

Nebst dem Einkommen interessiert vor allem welche Abzüge geltend gemacht werden können. Dies sind die Folgenden:

  • Berufsauslagen: Für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort können die Kosten für den Gebrauch des öffentlichen Verkehrs, Kosten für die Benutzung des eigenen Fahrzeuges, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Kosten für berufliche Weiterbildung etc. geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie unter www.ernst-services.ch das aktuelle Merkblatt über die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bildungsmassnahmen.
  • Schuldzinsen sind abzugsfähig, sofern die Kapitalforderung selbst steuerrechtlich als Schuld anerkannt wird. Nicht abzugsberechtigt sind Leasingraten (mit den darin enthaltenen Zinsanteilen)
  • Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten.
  • Allfällige Einkaufssummen in die Pensionskasse, soweit sie nicht im Lohnausweis enthalten sind.
  • Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a).
  • Versicherungsbeiträge an private Kranken-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherungen, reduziert um die individuelle Prämienverbilligung.
  • Als zusätzliche Abzüge gelten Krankheits- und Unfallkosten gemäss Wegleitung.
  • Freiwillige Zuwendungen (Spenden) können mittels Belegen geltend gemacht werden.

Bis zum 31. März 2011 sind die Formulare und Unterlagen unterzeichnet dem Gemeindesteueramt einzureichen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, so ist zwingend vor Ablauf der Frist ein Fristerstreckungsgesuch beim zuständigen Gemeindesteueramt einzureichen. Die Frist wird bis längstens 30. November 2011 gewährt. Die Folgen der Nichteinreichung der Steuererklärung können Sie ebenfalls in der Wegleitung nachlesen.

Für alle Steuerpflichtigen, kann es sich lohnen, dass für das Ausfüllen der Steuererklärung eine Fachperson beigezogen wird. Diese Fachperson kennt Möglichkeiten zur Steueroptimierung und ist nach Vorliegen der Steuerveranlagung auch bereit, den Steuerpflichtigen zu beraten und notfalls Einsprache beim Steueramt zu erheben. Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des Kantonalen Steueramtes (www.steueramt.zh.ch) eingesehen werden.